Verlängerung der Vermutungswirkung der EN 954-1; Prolongation der EN 954-1;
2009-12-18 17:00 von Mike Duessel
Bei der Sitzung der „machinery workgroup“ am 7. Dezember 2009 wurde die außerordentliche Verlängerung der Vermutungswirkung für die EN 954-1 beschieden. Dies bedeutet, dass die Vermutungswirkung aufrechterhalten wird, parallel zur EN 13849 und EN 62061. Die Dauer der Verlängerung ist noch offen, man geht jedoch von einer Dauer von maximal 24 Monaten aus. Eine Mehrheit von 2/3 führte zu diesem Ergebnis.
Was bedeutet dies nun?
Maschinenhersteller, die bisher bei einer Serienmaschine beim Nachweis der Konformität die EN 954-1 angewendet haben können dies weiterhin tun, so dass die Vermutungswirkung aufrechterhalten bleibt, es richtig gemacht zu haben. Die Norm hat den Anschein der Richtigkeit. Dadurch entfällt auch die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit einer Sicherheitskette.
Fatal ist durch die Verlängerung nur, dass dadurch bisher ignorante Maschinenhersteller und Anlagenbauer der Meinung sind, man braucht nun gar nichts in seiner Arbeitsweise und Maschinendesign verändern!
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist ab dem 29.12.09 in Kraft, - dies hat erst mal nichts mit der Prolongation der EN 954-1 zu tun. Der Anspruch der neuen Maschinenrichtlinie muss erfüllt werden und alle darin enthaltenen Änderungen und Ergänzungen. Die zur Maschinerichtlinie harmonisierte Norm darf bei der Umsetzung verwendet werden. Die Missachtung der Maschinenrichtlinie ist „grob fahrlässig“ und zieht bei Unfällen unter Umständen massive Gefängnisstrafen nach sich!
Dieser darin enthaltene Fallstrick ist das Hauptproblem bei dieser Verlängerung und dient nur der Verwirrung des Maschinen- und Anlagenbaus. Gerade die EN 13849 bietet mehr Freiheiten in der Architektur und in der Umsetzung. Ebenfalls ist die unbeantwortete Frage der Stand der Technik einer Maschine. Das juristische Problem, ob die Anwendung einer veralteten Norm eine Vermutungswirkung erzielt, wenn ein Unfall aufgrund eines Bauteilausfalls passiert ist. Eine große Anzahl von C-Normenwerke, welche die entscheidende Vereinfachung bieten, beziehen sich ebenfalls ausschließlich auf die EN 13849.
Sachlich betrachtet, dient diese Verlängerung niemanden, Sie schadet den Unternehmen, die frühzeitig und positiv in die Umsetzung investiert haben. Es schadet aber auch den Ignoranten, weil ebenfalls die neue Maschinenrichtlinie eventuell missachtet wird und fälschlicherweise dadurch der Druck zum Handeln entschärft wird. Es fehlt hier noch massiv bei der Aufklärung der Maschinen- und Anlagenbauer innerhalb der EG.